I) Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 02/2012

zwischen dem Kunden (nachstehend Auftraggeber genannt) und Platform7 mediadesign, Samuel Schmidt, www.Platform7.de (nachstehend Platform7 genannt)

§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich

(1) Die folgenden AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Platform7 mediadesign, Inh. Samuel Schmidt, nachfolgend „Platform7“ genannt und seinen Kunden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abschnitt I regelt die allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche für alle Dienstleistungen und Produkte gelten. In Abschnitt II sind diejenigen Geschäftsbedingungen geregelt, die der Nutzung einer Software (hierunter fallen auch Webanwendungen und Homepages) von Platform7 unterliegen. Des Weiteren finden sich unter Abschnitt III die erweiterten Regelungen zur Nutzung einer Internetdomain, welche durch Platform7 im Auftrag des Kunden bereitgestellt (gehostet) wird.
(2) Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die das Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird und die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt. Dies gilt auch, wenn PLATFORM7 in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden den Auftrag vorbehaltlos ausführt.
(4) PLATFORM7 ist berechtigt, diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb von 14 Tagen, gilt die Änderung als genehmigt. PLATFORM7 weist den Kunden in der Änderungsankündigung darauf hin, dass die Änderung wirksam wird, wenn der Kunde nicht binnen der gesetzten Frist widerspricht.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages, Laufzeit, Kündigung

(1) Der Vertrag kommt erst mit der Annahme des Kundenauftrags durch PLATFORM7 zu Stande, welche mit der schriftlichen Bestätigung des Auftraggebers voraus geht.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund seitens PLATFORM7 liegt insbesondere dann vor, wenn
(a) der Autfraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen trotz Mahnung nicht innerhalb von vier Wochen nachkommt bzw. im Wiederholungsfall nicht innerhalb zwei Wochen auf Mahnungen zahlt;
(b) der Kunde zahlungsunfähig ist, oder über sein Vermögen ist ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgewiesen worden ist;
(c) der Kunde trotz Rüge fortgesetzt gegen wesentliche vertragliche Pflichten, insbesondere die unter § 7 festgesetzten Pflichten verstößt; bei Verstoß gegen strafrechtliche Vorschriften oder einem entsprechenden Tatverdacht ist eine Rüge entbehrlich.
(3) Die Vertragskündigung ist formlos möglich und kann per Brief erklärt werden. Bei einer Kündigung von Domains ist anzugeben, ob diese endgültig gelöscht (CLOSE) werden oder per Transfer (KK) zu einem anderen Anbieter übernommen werden sollen.

§ 3 Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) Die Arbeiten/Werke von PLATFORM7 (Texte, Ideen, Konzepte, Strategien, Entwürfe, Layouts, Reinzeichnungen, Zeichnungen, Tabellen, Karten, Fotos, Produktionen, Webanwendungen sowie Veranstaltungsideen – nachfolgend Werke genannt) sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urhebergesetz geschützt, dessen Regelung auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach Urhebergesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Die von PLATFORM7 erarbeiteten Werke dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von PLATFORM7 weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.

(2) Bei Verstoß gegen § 3 (1) hat der Auftraggeber PLATFORM7 eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen.

(3) Das Urheberrecht eines Werkes bleibt bei dem, der es geschaffen hat. Übertragen werden können nur die Nutzungsrechte. PLATFORM7 überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. PLATFORM7 bleibt in jedem Fall, auch wenn das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt wurde, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

(4) Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen PLATFORM7 und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

(5) PLATFORM7 hat das Recht, auf allen entworfenen Produktionen, insbesondere Anzeigen in Zeitungen und Zeitschriften sowie alle Druckprodukte mit vollem Namen und Sitz der Firma oder der Internetadresse in angemessener Schriftgröße zu zeichnen oder die Leistungen in einem eventuell vorhandenen Impressum mit den o.a. Angaben zu versehen. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, PLATFORM7 eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht von PLATFORM7, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.

(6) Für die Prüfung der Nutzungsrechte aller Druckvorlagen ist der Besteller allein verantwortlich.

§ 4 Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der Rechnung, soweit nicht anders vereinbart. Wird die Zahlungsfrist überschritten, so können Verzugszinsen in Höhe von mindestens 2% über dem jeweiligen Lombardsatz der Dt. Bundesbank berechnet werden, sofern von PLATFORM7 nicht ein höherer Schaden nachgewiesen wird.

(2) Die Vergütungen sind bei erbrachter Leistung fällig und ohne Abzug zahlbar. PLATFORM7 kann für alle Leistungen eine Vorauszahlung von bis zu 25% des Auftragswertes berechnen. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so kann Platform7 Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.

(3) Wird die Leistung erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Leistung zu zahlen.

(4) Die Angebote sind unverbindlich und freibleibend, längstens gültig für 8 Wochen nach Abgabedatum. Irrtümer und Änderungen sind vorbehalten. Alle Angebote betreffen die Kosten des jeweils gegenwärtigen Auftrages. Bei Überschreitung von mehr als 10 Prozent wird ein ergänzendes Angebot vorgelegt. Weitere Fremdkosten wie Foto-/Bildnutzungsrechte, Materialkosten wie Ausdrucke und Kopien, Kurierfahrten sowie „Vor-Ort-Service“ werden gesondert in Rechnung gestellt.

(5) Die Berechnung der Honorare richtet sich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, nach den Stundensätzen von PLATFORM7.

(6) Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen (Manuskriptstudium, Produktionsüberwachung u.a.) werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.

(7) PLATFORM7 ist berechtigt, bei einem weiteren Unternehmen die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen in eigenem Namen quasi als Vermittler zu bestellen. Somit gelten für den Auftraggeber nunmehr die AGBs des Fremdanbieters.

(8) Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von PLATFORM7 abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, PLATFORM7 im Innenverhältnis von  sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.

(9) PLATFORM7 steht von jedem realisierten Entwurf eine angemessene Anzahl von Belegexemplaren zu. In der Regel sind dies 10 Exemplare. Bei Kleinstauflagen oder sehr hochwertigen Produkten ist eine angemessene Anzahl bzw. ein geringfügiges Entgelt für die Überlassung von Belegexemplaren zu vereinbaren.
(10) Der Kunde kann gegen Forderungen von PLATFORM7 nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenansprüchen aufrechnen.
(11) Die Preise für Hosting-Angebote können durch PLATFORM7 zu Beginn einer neuen Vertragslaufzeit (diese beträgt 12 Monate, sofern nicht anders festgehalten) mit einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens einem Monat geändert werden. Widerspricht der Kunde dieser Änderung nicht innerhalb dieser Frist, so gilt die Änderung als genehmigt. Auf diese Rechtsfolge wird PLATFORM7 in der Mitteilung hinweisen.
(12) Sofern der Kunde bei Hosting-Angeboten in Zahlungsverzug gerät, kann PLATFORM7 den entsprechenden Dienst sperren. Die Sperrung führt nicht zum Fortfall der Entgeltpflicht des Kunden. PLATFORM7 kann im Fall eines Zahlungsverzugs des Kunden Verzugszinsen gemäß § 288 BGB geltend machen.

§ 5 Leistungen

(1) Der Leistungsumfang für die jeweilige Dienstleistung ergibt sich aus der zugehörigen Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt der Bestellung der Dienstleistung oder des Dienstes.
(2) PLATFORM7 führt an seinen Systemen zur Sicherheit des Netzbetriebes, zur Aufrechterhaltung der Netzintegrität, der Interoperabilität der Dienste und des Datenschutzes regelmäßig Wartungsarbeiten durch. Zu diesem Zwecke kann PLATFORM7 seine Leistungen unter Berücksichtigung der Belange des Kunden vorübergehend teilweise einstellen oder beschränken, soweit objektive Gründe dies rechtfertigen. PLATFORM7 wird die Wartungsarbeiten, soweit dies möglich ist, in nutzungsarmen Zeiten durchführen. Sollten längere vorübergehende Leistungseinstellungen oder -beschränkungen erforderlich sein, wird PLATFORM7 den Kunden über Art, Ausmaß und Dauer der Beeinträchtigung zuvor unterrichten, soweit dies den Umständen nach objektiv möglich ist und die Unterrichtung die Beseitigung bereits eingetretener Unterbrechungen nicht verzögern würde. Sofern ein Kunde Störungen erkennt, bittet PLATFORM7 darum, dies unverzüglich anzuzeigen.
(3) Die Leistung bei Hosting-Angeboten kann durch PLATFORM7 geändert werden, wenn dies unter Berücksichtigung der Interessen von PLATFORM7 für den Kunden zumutbar ist. Eine Änderung der Leistung ist jedenfalls dann möglich, wenn PLATFORM7 dies innerhalb einer Frist von 14 Tagen ankündigt und den Kunden in dieser Ankündigung darauf hinweist, dass die Änderung für ihn wirksam wird, wenn er nicht innerhalb der Frist widerspricht.

§ 6 Konkurrenzausschluss

(1) PLATFORM7 akzeptiert prinzipiell keine Regelungen zum Konkurrenzausschluss und ist ausdrücklich berechtigt, für gleiche und ähnliche Produkte und Hersteller tätig zu werden.

(2) Die vertrauliche Behandlung der vom Besteller zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen wird von uns im Rahmen der branchenüblichen Weise sichergestellt.

§ 7 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich, alle Daten vollständig und richtig anzugeben. Der Kunde verpflichtet sich ferner bei Wartungs- oder Serviceverträgen sowie Hosting-Angeboten dazu, auftretende Änderungen seiner Daten PLATFORM7 mitzuteilen. Diese Verpflichtung gilt insbesondere für die Änderung des Namens, der ladungsfähigen Adresse, der Bankverbindung im Einzugsermächtigungsverfahren und der Emailadresse.
(2) PLATFORM7 ist berechtigt alle für das jeweilige Vertragsverhältnis relevanten Informationen und Willenserklärungen an die von dem Kunden genannte Emailadresse zu versenden.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, die Nutzung der ihm zur Verfügung gestellten Ressourcen so zu gestalten, dass die Sicherheit und/oder Verfügbarkeit und/oder Systemintegrität und/oder Verfügbarkeit der Systeme von PLATFORM7 nicht beeinträchtigt wird.
(4) PLATFORM7 ist berechtigt, Systeme oder Zugänge zu sperren, wenn gegen diese Verpflichtung durch den Kunden oder einen Dritten verstoßen wird.

§ 8 Haftung

(1) PLATFORM7 haftet nur für Schäden, die PLATFORM7 selbst oder seine Erfüllungsgehilfen
vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung resultieren.
(2) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Arglist, bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sowie bei PLATFORM7 zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden bzw. bei Verlust des Lebens des Kunden.
(3) Mit der Abnahme des Auftrages übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
(4) PLATFORM7 haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit
und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.
(5) Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller PLATFORM7 übergebenen
Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber PLATFORM7 im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
(6) Die von PLATFORM7 gelegten Links auf der eigenen Webseite oder auf derer von
Auftraggebern haben inhaltlich nichts mit der Meinung von PLATFORM7 zu tun. PLATFORM7
ist weder an der Erstellung des äußeren Erscheinungsbildes noch an der Erstellung der Inhalte beteiligt gewesen oder identifiziert sich damit, es sei denn, es sind Auftrags-Produktionen, die dann auch als solche erkenntlich sind. Für deren Inhalte lehnt PLATFORM7 zusätzlich jegliche Haftung ab.
(7) Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich bei PLATFORM7 geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
(8) Soweit PLATFORM7 auf Veranlassung des Auftraggebers/Verwerters Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet er nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.
(9) Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber/
Verwerter. Delegiert der Auftraggeber/Verwerter im Ausnahmefall die
Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an PLATFORM7, stellt er PLATFORM7 von der
Haftung frei.
(10) PLATFORM7 übernimmt für die erstellten Texte, Gestaltungen und Maßnahmen keine Rechtsprüfung. Diese Prüfungen übernimmt der Auftraggeber über seine eigenen Rechtsberater.
(11) Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren gelten branchenübliche Abweichungen vom Original nicht als berechtigter Grund für eine Mängelrüge. Dasselbe gilt für den Vergleich zwischen etwaigen Andrucken und dem Auflagendruck.
(12) Von PLATFORM7 infolge Unleserlichkeit des Manuskriptes nicht verschuldete oder in Abweichung von der Satz- und Druckvorlage erforderliche Abänderungen, insbesondere Besteller- und Autorenkorrekturen, werden nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet. Für die Rechtschreibung ist der „Duden”, letzte Ausgabe, maßgebend, wenn nichts Abweichendes verlangt worden ist.
(13) Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Besteller auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und PLATFORM7 druckreif zurückzugeben. Wir haften nicht für vom Besteller übersehene Fehler. Fernmündlich aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
(14) Bei Änderungen nach Druckgenehmigung gehen alle Kosten einschließlich der Kosten des Maschinenstillstandes zulasten des Bestellers.
(15) Die von PLATFORM7 erbrachten Leistungen basieren in der Regel auf den Vorgaben und Briefings des Auftraggebers. Für Fehler, Missverständnisse und Veränderungen, die auf falsche oder unvollständige Angaben des Auftraggebers zurückzuführen sind, ist dieser allein verantwortlich.

§ 9 Datenschutz

(1) Für alle Aufträge gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Die vertrauliche Behandlung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen wird von PLATFORM7 im Rahmen der für Werbeagenturen üblichen Arbeitsweise sichergestellt.
(2) Der Kunde willigt darin ein, dass seine personenbezogenen Daten zur Erfüllung des Geschäftszweckes von PLATFORM7 erhoben, verarbeitet und genutzt werden.
(3) PLATFORM7 gibt keine personenbezogenen Kundendaten an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind Dienstleistungspartner, die zur Vertragsabwicklung die Übermittlung von Daten erfordern. In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch auf das erforderliche Minimum.
(4) Der Kunde hat ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten. Der Kunde kann jederzeit eine Löschung seiner Daten erwirken. Er hat ferner das Recht jederzeit Auskunft über den Stand seiner gespeicherten Daten zu verlangen, dies erfolgt schriftlich über die Adresse „Samuel Schmidt, Rubensstrasse 6, 34121 Kassel“.
(5) PLATFORM7 weist den Kunden darauf hin, dass ein absolut sicherer Datenschutz in einem offenen Netz wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht gewährleistet werden kann.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ungültig sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen gleichwohl gültig. Die ungültige Bestimmung ist so umzudeuten oder so zu ergänzen oder zu ersetzen, dass der hierbei beabsichtigte wirtschaftliche Zweck so weit wie möglich erreicht wird. Dasselbe gilt, wenn bei Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke offenbar wird. Die Vertragsparteien werden notwendige Änderungen, Ergänzungen oder Anpassungen des Vertrages im Geiste guter Zusammenarbeit und unter Berücksichtigung der gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen vornehmen.
(3) Erfüllungsort für die Leistung von Platform7 ist der Auslieferungsort, für Zahlungen des Käufers ist der Erfüllungsort Kassel. Als Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zugelassen, Kassel vereinbart.




II) Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Software-Nutzung

zwischen dem Kunden (nachstehend Nutzer genannt) und Platform7 mediadesign, Samuel Schmidt, www.Platform7.de (nachstehend Platform7 genannt)

§1 Zum Begriff Software und Hosting

(1) Software im Sinne dieses Vertrages sind alle Programme, die dazugehörigen Dokumentationen und programmspezifischen Dateien. Insbesondere handelt es sich hierbei um programmierte Datenbank-Anwendungen auf Web-Technologie-Basis, die sowohl über das Internet bereitgestellt werden können (Hosting), als auch in einzelnen Fällen auf lokalen Servern beim Kunden vor Ort installiert sind.
(2) Über das sogenannte Hosting ermöglicht Platform7 seinem Kunden den Auftritt im Internet, indem er die dafür notwendige Software auf einem Server abspeichert und den Zugriff auf diese Webseiten sicherstellt.

§2 Gegenstand des Vertrages

(1) Gegenstand des Vertrages ist die Überlassung des Nutzungsrechtes für die umseitig bezeichnete, durch Platform7 an den Nutzer vertriebene Software gegen eine einmalige Nutzungsgebühr.
(2) Im Falle eines durch Platform7 betriebenen Programmes (Hosting) ist neben der einmaligen Nutzungsgebühr eine monatliche Hosting-Gebühr zu zahlen, welche vom Kunden für 12 Monate im Voraus geleistet werden.
(3) Im Falle von §2 (2) beschränkt sich das Nutzungsrecht auf den Betrieb der Software auf Servern, welche von PLATFORM7 betrieben werden, sofern keine anderweitige, ausdrückliche Genehmigung durch PLATFORM7 erteilt wurde.
(4) Die Vertragslaufzeit bei Hosting-Angeboten durch Platform7 beträgt 12 Monate, sofern keine andere Laufzeit angegeben wird. Bei einer Laufzeit von 12 Monaten kann das Vertragsverhältnis ohne Angaben von Gründen von beiden Parteien mit einer Frist von 1 Monat zum Vertragsende gekündigt werden.
(5) Die Vertragslaufzeit erweitert sich regelmäßig um weitere 12 Monate nach Vertragsende, sofern der Kündigungstermin seitens des Nutzers nicht wahrgenommen wird.
(6) Die Kosten im Falle eines Hostings werden im Vorfeld mit dem Kunden vereinbart und sind abhängig vom Umfang der Nutzung (vor allem der technischen Ressourcen-Anforderungen). Wird dieser Umfang übermäßiger genutzt, als vereinbart, erhöhen sich die Kosten entsprechend der Nutzung zum Ende der im Voraus bezahlten Vertragslaufzeit.

§3 Umfang des Nutzungsrechtes

(1) Der Nutzer ist berechtigt, die umseitig aufgeführte Software zeitlich unbegrenzt im Sinne des Par. 31 Urheberrechtsgesetz zu nutzen. Dieses Nutzungsrecht ist nicht übertragbar und wird erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Nutzungsgebühr (zusätzlich gültiger Mehrwertsteuer) wirksam.
(2) Soweit dies für den bestimmungsmäßigen Gebrauch der Software im Rahmen seines Betriebes erforderlich ist, darf der Nutzer Kopien (Sicherungen oder Duplizierungen für Hochverfügbarkeitsinfrastrukturen) von ihr anfertigen, sofern der Betrieb bzw. das Hosting nicht durch Platform7 erfolgt. Jede weitergehende Kopie oder Vervielfältigung bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch Platform7.
(3) Die Software darf nicht an Dritte weitergegeben werden, dies betrifft sowohl die Software als Ganzes, als auch Teile hiervon; ebenso bedarf eine Nutzung zugunsten Dritter der vorherigen schriftlichen Einwilligung durch Platform7.
(4) Da es sich vorrangig um quellcode-offene Software handelt, darf der Nutzer diesen Quellcode nicht veröffentlichen oder Dritten verfügbar machen. Ausgenommen ist hiervon Programmiercode, welcher über den Internetbrowser ohnehin im Internet sichtbar ist, vorrangig handelt es sich hierbei um HTML, CSS und Javascript Code.
(5) Bei Verstoß gegen den hier beschriebenen Nutzungsumfang hat Platform7 Anspruch auf Ersatz des ihr entstandenen Schaden; dieser beträgt mindestens pauschal 50% der Nutzungsgebühr. Weitergehende Schadenersatzansprüche von Platform7 werden durch diese Regelung nicht berührt.

§4 Lieferung, Installation und Abnahme

(1) Platform7 liefert dem Nutzer die umseitig aufgeführte Software auf geeigneten Datenträgern oder stellt diese, sofern vereinbart, auf einem durch Platform7 gehosteten Server im Internet bereit.
(2) Der Nutzer ermöglicht Platform7 die Installation der Software auf seine Anlage, stellt die für eine Abnahme erforderlichen Daten bereit und führt die Abnahme durch. Auf Wunsch von Platform7 wird die Abnahme schriftlich bestätigt.
(3) Als Zeitraum für die Abnahme gelten die der Software-Lieferung folgenden 3 Kalenderwochen. Wird die Abnahme während dieser Frist aus Gründen, die der Nutzer zu vertreten hat, nicht durchgeführt, so gilt die Software dennoch als abgenommen. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sind die Nutzungsgebühren einschließlich Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Kosten für anfällige Hosting-Gebühren sind spätestens dann zu zahlen, wenn eine Internetdomain durch Platform7 im Auftrag des Kunden bestellt wurde.
(4) Ist die Installation aus Gründen, die der Nutzer zu vertreten hat, nicht möglich, so ist Platform7 berechtigt, die Zahlung der Nutzungsgebühr innerhalb von 4 Kalenderwochen nach Lieferung zu verlangen.
(5) Wird die Software durch Platform7 auf einem Server im Internet betrieben (Hosting), garantiert Platform7 die Verfügbarkeit von 97 % pro Jahr. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Programme aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Platform7 liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), nicht zu erreichen sind.

§5 Organisation und Einarbeitung

(1) Der Aufwand von Platform7 für Organisationsberatung, Einarbeitung und Schulung wird vom Nutzer getragen, sofern nicht anders in einem Angebot definiert.
(2) Reisezeiten, -kosten und –Spesen von Platform7 zahlt der Nutzer nach gesonderter Rechnungsstellung.

§6 Verzug

(1) Gerät Platform7 bei der Erfüllung seiner Verpflichtung aus diesem Vertrag in Verzug, kann der Nutzer nach einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Wird die Erfüllung einer Leistung aus diesem Vertrag für Platform7 unmöglich, so kann der Nutzer ebenfalls nach einer angemessenen Nachfrist auf Rücktritt oder, im Falle teilweiser Unmöglichkeit, auf Minderung bestehen.
(2) Im Falle 6.a erstattet Platform7 dem Nutzer Zug um Zug gegen Rückgabe der Software die dafür geleisteten Zahlungen.
(3) Ereignisse höherer Gewalt, unabwendbare Zufälle oder Streiks begründen keinen Verzug. Gleichzusetzen sind solche Umstände, die eine Leistungserbringung unzumutbar erschweren oder vorübergehend unmöglich machen. Platform7 hat in diesen Fällen das Recht, seine Leistungen um die Dauer der Behinderung sowie um eine angemessene Anlauffrist hinauszuschieben.

§7 Haftung

(1) Platform7 haftet im Rahmen aller vertraglich begründeten Ansprüche nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Platform7 haftet auch im Fall § 7 (1) nur für unmittelbare Sach- und Personenschäden des Nutzers. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für Folgeschäden, ist ausgeschlossen.
(3) Schadenersatzansprüche sind in jedem Fall auf die Höhe der Software-Nutzungsgebühren beschränkt.
(4) Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
(5) Bei Inhalten wie Texte, Bilder, Fotos und Hyperlinks die im Programm oder über das Programm veröffentlicht oder bereitgestellt werden, haftet ausschließlich der Nutzer.
(6) Der Auftraggeber garantiert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte und Informationen nicht in rechtswidriger Weise in Rechte Dritter eingreifen. Er stellt den Auftragnehmer hiermit von jeglichen Ansprüchen in diesem Zusammenhang frei und ersetzt ihm die angemessenen Kosten für die Rechtsverteidigung.

§8 Gewährleistung

(1) Platform7 gewährleistet die Eignung und Brauchbarkeit der Programme für den bestimmungsgemäßen Gebrauch sowie die Freiheit des eingeräumten Nutzungsrechtes von Rechten Dritter.
(2) Platform7 behebt während der Gewährleistung in angemessener Frist kostenlos Programmfehler, die der Nutzer schriftlich in nachvollziehbarer Form mitteilt. Aufwendungen zur Prüfung mitgeteilter Fehler, die nicht von Platform7 zu vertreten sind, trägt der Nutzer. Die Behebung von Programmfehlern, die Platform7 nicht zu vertreten hat, liegt im pflichtgemäßen Ermessen von Platform7; die Kosten solcher Behebung trägt der Nutzer.
(3) Jegliche Gewährleistung entfällt, wenn der Nutzer an der von Platform7 gelieferten Software Eingriffe, insbesondere Änderungen und Ergänzungen vornimmt, oder zusätzlich zu dieser Software solche von anderen Herstellern installiert oder nutzt, es sei denn, dass Platform7 die Nutzung schriftlich genehmigt.
(4) Die Gewährleistung beginnt mit der Lieferung der Programme und endet 12 Monate danach.

§9 Eigentum und Urheberrechte

(1) Platform7 bleibt Inhaber aller Rechte an den zur Nutzung überlassenen Programmen, soweit die Rechte hieran nicht ausdrücklich an den Nutzer übertragen oder gewährt werden.

§10 Unteraufträge

(1) Platform7 ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen Unteraufträge an Dritte zu vergeben.
(2) Platform7 ist bei eigens gehosteten Programmen berechtigt, dieses Hosting auf einen kommerziellen Hosting-Anbieter zu überführen, wenn das Programm in gleicher Weise weitergeführt werden kann und die monatlichen Hosting-Gebühren nicht höher als die von Platform7 erhobenen Hosting-Gebühren betragen. Die Urheberrechte verbleiben dabei bei Platform7 und sind von dieser Regelung unberührt.

§11 Abtretungs- und Aufrechnungsverbot

(1) Der Nutzer kann weder Forderungen aus diesem Vertrag abtreten noch mit Forderungen gegenüber Platform7 aufrechnen, es sei denn, diese sind unbestritten und rechtskräftig festgestellt.

§12 Referenzen, Anerkennung der Urheberschaft

(1) Platform7 darf den Nutzer auf seiner Website oder in anderen Medien als Referenzauftraggeber nennen, sofern dies nicht im Vorfeld schriftlich durch den Kunden verneint wurde.
(2) Platform7 hat Anspruch auf die Nennung seines Namens und der Internetadresse als Urheber in Form eines Vermerks auf jeder von ihm erstellten Webseite oder in funktionsrelevanten Teilen des Programms. Platform7 darf diesen Copyright Vermerkt selbst anbringen und der Kunde ist nicht dazu berechtigt, ihn ohne Zustimmung von Platform7 zu entfernen.

§13 Schlussbestimmungen

(1) Alle Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen oder weiterer vertraglicher Vereinbarungen bedürfen der Wirksamkeit in Schriftform.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ungültig sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen gleichwohl gültig. Die ungültige Bestimmung ist so umzudeuten oder so zu ergänzen oder zu ersetzen, dass der hierbei beabsichtigte wirtschaftliche Zweck so weit wie möglich erreicht wird. Dasselbe gilt, wenn bei Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke offenbar wird. Die Vertragsparteien werden notwendige Änderungen, Ergänzungen oder Anpassungen des Vertrages im Geiste guter Zusammenarbeit und unter Berücksichtigung der gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen vornehmen.
(3) Erfüllungsort für die Leistung von Platform7 ist der Auslieferungsort, für Zahlungen des Käufers ist der Erfüllungsort Kassel. Als Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zugelassen, Kassel vereinbart.




III) Ergänzende Bedingungen für Domains, Webhosting, Email und eShops

zwischen dem Kunden (nachstehend Nutzer genannt) und Platform7 mediadesign, Samuel Schmidt, www.Platform7.de (nachstehend Platform7 genannt)

§ 1 Domainregistrierung

(1) Das zur Registrierung der jeweiligen Domain erforderliche Vertragsverhältnis kommt direkt zwischen dem Kunden und der jeweiligen Domainvergabestelle bzw. dem jeweiligen Registrar zustande. PLATFORM7 wird im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Domainvergabestelle lediglich als Vermittler tätig, ohne jedoch einen eigenen Einfluss auf die Vergabe der Domain zu haben. PLATFORM7 übernimmt keine Gewähr, dass eine bestellte Domain frei ist, zugeteilt wird, die zugeteilte Domain frei von Rechten Dritter ist und/ oder die zugeteilte Domain dauerhaft von Bestand sein wird.
(2) Der Kunde trägt die volle Verantwortung dafür, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt.
(3) Die unterschiedlichen Top-Level-Domains werden jeweils von einer eigenständigen Organisation verwaltet. Jede einzelne dieser Organisationen hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung und der Lösung von Domainstreitigkeiten der ihr zugeordneten Top-Level-Domains und der entsprechenden Sub-Level Domains. Soweit diese Vertragsgegenstand sind, gelten ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die entsprechenden Vergabebedingungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Sofern es sich um .de-Domains handelt, gelten zusätzlich die Denic-Domainbedingungen, die Denic-Domainrichtlinien und die Denicdirect-Preisliste. Sämtliche Bedingungen sind Bestandteil dieses Vertrages.
(4) Erweisen sich die nach den jeweiligen Registrierungsbedingungen für eine Domain anzugebenden Daten als falsch und kann PLATFORM7 den Kunden unter den angegebenen Daten nicht kontaktieren, kann PLATFORM7 die Domain löschen lassen.
(5) PLATFORM7 ist berechtigt, unter einer vom Kunden registrierten Domain eine von ihm gestaltete Werbeseite einzublenden, solange der Kunde noch keine Inhalte hinterlegt.

§ 2 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet an allen Handlungen, die für die Registrierung, Übertragung oder Löschung seiner Domain erforderlich sind, vollumfänglich mitzuwirken.
(2) Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass eine von ihm registrierte Domain und von ihm übertragene Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen und/ oder Rechte Dritter verletzen. Bei der Nutzung von internationalen Domains sind gegebenenfalls andere nationale Rechtsordnungen zu beachten.
(3) Der Kunde darf durch die Internet-Präsenz nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Der Kunde verpflichtet sich ferner, keine Domains oder Inhalte anzubieten, die extremistischer Natur sind oder pornographische Angebote beinhalten. Dies gilt auch für eine Verlinkung auf Seiten, die solche Inhalte enthalten.
(4) Die Versendung von Spam-Mails ist untersagt, dies gilt insbesondere für die Versendung von unverlangter Werbung. Es ist gleichfalls untersagt, bei der Versendung von E-Mails falsche Absenderdaten anzugeben. Der Nachweis einer Einwilligung des jeweiligen Empfängers obliegt dem Kunden. Ebenso ist es Kunden untersagt, mittels über dritte Anbieter versandte Spam-E-Mails, Inhalte zu bewerben, die unter einer über PLATFORM7 registrierten Domain abrufbar sind oder die bei PLATFORM7 gehostet werden. Dem Kunden ist ebenso untersagt, über den Webserver mittels Skripten mehr als 500 E-Mails pro Stunde je Webhosting-Paket und/oder sog. „Paidmails“ bzw. E-Mails mit denen ein „Referral-System“ beworben wird, zu versenden.
(5) PLATFORM7 behält sich vor, die Maximalgröße einer zu versendenden E-Mail jeweils auf einen angemessenen Wert zu beschränken. Soweit sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung nicht anderes ergibt, beträgt dieser Wert 30 MB.
(6) Der Kunde kann gegenüber PLATFORM7 vorgeben, bis zu welcher Obergrenze ihm über die Inklusivleistungen monatlich ein Datentransfervolumen eingeräumt werden soll. Andernfalls wird PLATFORM7 den Kunden darüber informieren, sobald der Inklusiv-Traffic oder das Speicherplatzvolumen bei einem Paket um mehr als 10 Prozent überschritten wird. PLATFORM7 rechnet zusätzlich genutzte Datenmengen anteilig des bestehenden Hosting-Angebotes ab.

§ 3 Providerwechsel

(1) Kann PLATFORM7 dem Providerwechsel (KK-Antrag) des neuen Provider des Kunden nicht rechtzeitig stattgeben, weil der Providerwechsel durch den neuen Provider oder den Kunden zu spät veranlasst wurde oder die für die Zustimmung notwendigen Voraussetzungen nicht erfüllt sind, ist PLATFORM7 dazu berechtigt, die Domain nach dem Kündigungstermin des Webhostingvertrages bei der jeweiligen Vergabestelle löschen zu lassen („CLOSE“).

§ 4 Rechtsverletzungen und Gefährdungen

(1) Machen Dritte glaubhaft, dass Inhalte einer Internetpräsenz oder eine Domain an sich ihre Rechte verletzen, oder erscheint es aufgrund objektiver Anhaltspunkte als wahrscheinlich, dass durch Domains oder Inhalte Rechtsvorschriften verletzt werden, kann PLATFORM7 die Internetseite sperren, solange die Rechtsverletzung oder der Streit mit dem Dritten über die Rechtsverletzung andauert. Der Kunde ist verpflichtet, PLATFORM7 unverzüglich mitzuteilen, wenn der Kunde auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung endgültig die Rechte an einer für ihn registrierten Domain verliert.
(2) Wird die mögliche Rechtsverletzung durch eine Domain begangen, kann PLATFORM7 auch Maßnahmen ergreifen, die die Domain unerreichbar machen. In Fällen, in denen die Rechtsverletzung durch eine Domain aufgrund objektiver Anhaltspunkte als sicher erscheint, kann PLATFORM7 das Vertragsverhältnis fristlos kündigen. Sofern der Kunde extremistische oder pornografische Inhalten anbietet, kann PLATFORM7 statt lediglich eine Sperrung vorzunehmen auch eine fristlose Kündigung aussprechen.
(3) PLATFORM7 kann aufgrund objektiver Kriterien an Kunden gerichtete E-Mails ablehnen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass eine E-Mail schädliche Software (Viren, Würmer oder Trojaner etc.) enthält.
(4) Erfolgt aus vorgenannten Gründen eine Sperrung des Accounts des Kunden, so hat dies keinen Einfluss auf den Entgeltanspruch von PLATFORM7.

§ 5 Vertragsbeendigung

(1) Löschungsaufträge für Domains bedürfen der Unterschrift des Domaininhabers/ Admin-C.
(2) Beauftragt der Kunde bei einer Kündigung die Löschung einer Domain nicht mit, kann PLATFORM7 die Domain nach Vertragsende und Ablauf einer angemessenen Frist an die zuständige Vergabestelle zurückgeben. Der Kunde wird hierüber bei der Kündigung informiert. PLATFORM7 weist hiermit darauf hin, dass in diesem Falle eine Vergütungspflicht des Kunden gegenüber der Vergabestelle bestehen bleiben kann. Alternativ kann PLATFORM7 die Domain nach Ablauf einer angemessenen Frist auch löschen lassen.
(3) Beendet PLATFORM7 den Vertrag berechtigt wegen Zahlungsverzuges oder aus einem wichtigen Grund, kann PLATFORM7 nach angemessener Frist die Löschung der betroffenen Domains veranlassen, sofern der Kunde keine andere Weisung erteilt.